Mittags- und Nachtruhe in Deutschland: Was ist erlaubt, was nicht und wann drohen Strafen?

von Ada Hermann

Wenn Sie keine streitenden Nachbarn, keine laute Musik oder kein Bohren am Samstag-Nachmittag zu Hause hören, dann wohnen Sie wahrscheinlich in einem Einfamilienhaus. Die Anwohnerinnen und Anwohner in Mehrfamilienhäusern sind allerdings ständig einer Lärmbelästigung ausgesetzt, die häufig sogar die Ruhezeiten verstoßt. Sind aber die Mittags- und Nachtruhe in Deutschland gesetzlich geregelt? Welche Verhaltensregeln müssen zu dieser Zeit eingehalten werden? Und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen? Auf diese Fragen antworten wir jetzt.

Gibt es eine gesetzliche Mittags- und Nachtruhe in Deutschland?

Mehrfamilienhaus in Deutschland welche Ruhezeiten gelten

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In Deutschland gelten allgemeine Ruhezeiten, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt sind. Diese beziehen sich unter anderem auf die Nachtruhe, die werktags (Montag bis Samstag) von 22 bis 6 Uhr gilt. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägige Ruhezeite festgelegt. Die Regelungen können auf kommunaler Ebene abweichen, die Zeiten sind dennoch weitgehend identisch.

Was gilt während Mittags- und Nachtruhe in Deutschland

Im Unterschied zur Nachtruhe ist die Mittagsruhe nicht mehr so rigoros geregelt. Sie ist weder auf Bundes- noch auf Länderebene gesetzlich festgelegt, es gibt jedoch ein Verbot für den Betrieb mancher Geräte und Maschinen zu bestimmten Zeiten.

Auch wenn es kein Gesetz zur Regelung der Mittagsruhe gibt, ist sie in vielen Bundesländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen in fast jedem Mietvertrag oder Hausordnung festgeschrieben. Und diese sind bindend. So sind manche lärmverursachende Tätigkeiten wie etwa Bohren oder Hämmern in der Zeitspanne von 13 bis 15 Uhr untersagt. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Mittagsruhe in NRW.

Was ist während der Ruhezeiten erlaubt?

Mittags- und Nachtruhe was ist erlaubt Kinderlärm

Obwohl in ganz Deutschland Nachtruhe und in manchen Bundesländern Mittagsruhe in Mehrfamilienhäusern gilt, sind sie nicht uneingeschränkt. Manche Aktivitäten, die zwar gewissen Lärm verursachen, gelten als Ausnahmen und sind zu jeder Zeit erlaubt. Hier einige Beispiele:

Baden und Duschen

Für die Nutzung des Wasserhahns gibt es kein Verbot während der Ruhezeiten. Prasselndes Wasser kann in den späten Nachtstunden zwar nervig sein, das Betätigen der Wasserspülung gehört jedoch zur normalen Gebrauch der Wohnung. In manchen Städten wie Düsseldorf darf aber das nächtliche Baden und Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern.

Rollläden hochziehen und herunterlassen

Da die Rollläden dazu dienen, Innenräume nachts zu verdunkeln und morgens wieder aufzuhellen, ist die Betätigung von Außenjalousien auch während der Nachtruhe erlaubt. Man muss allerdings dabei versuchen, möglichst wenig Lärm zu verursachen.

Kinderlärm

Gegen Kindergeschrei nachmittags und abends dürfen Nachbarn nicht klagen, besonders wenn es um Babys und Kleinkinder geht. Der Kinderlärm gilt als „Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung“ und ist also zu jeder Zeit hinzunehmen, wenn auch verpönt.

Andere Aktivitäten sind während der Ruhezeiten nur auf Zimmerlautstärke erlaubt.

Was ist verboten?

Hausarbeiten mit Bohrmaschine während Ruhezeiten verboten

Manche Tätigkeiten rund um Haus und Garten lassen sich als eine Lärmbelästigung kennzeichnen und sind während der Ruhezeiten nicht gestattet. Anwohnerinnen und Anwohner in Wohngebieten, wo die Mittagsruhe gilt, dürfen zum Beispiel Kleidung, Teppiche und Decken in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht ausklopfen. Zu den Aktivitäten, die während der Nacht- und Mittagsruhe untersagt sind, gehören auch:

Laute Gartengeräte betreiben

Für lärmrelevante Geräte gibt es zu bestimmten Zeiten Betriebsverbot. So dürfen zum Beispiel Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler ohne Schallleistungspegel nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr verwendet werden. Manuelle Alternativen wie etwa eine Heckenschere sind erlaubt.

Musizieren

Musikinstrumente üben und spielen ist während der Mittags- und Nachtruhe in Deutschland untersagt, wenn keine Zimmerlautstärke eingehalten werden kann.

Partys sind während der Nachtruhe in Deutschland verboten

Partys und laute Musik

Feiern darf man in der Mietwohnung nur außerhalb der Ruhezeiten. Ab 22 bzw. 23 Uhr sind laute Gespräche, Musik und andere Geräusche verboten und können zu Strafen, Beschlagnahme von Musikanlagen und in manchen Fällen sogar zur Kündigung vom Mietvertrag führen.

Staubsaugen während Ruhezeiten

Für laute Hausarbeiten wie etwa Staubsaugen sind meist Verordnungen in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt. Im Allgemeinen sollte man während der Mittags- und Nachtruhe darauf verzichten. Der Staubsauger darf nur im Notfall und für einen möglichst kurzen Zeitraum eingeschaltet werden.

Was kann ich tun, wenn die Nachbarn die Mittags- und Nachtruhe nicht berücksichtigen?

Was kann man bei Verstößen der Nachtruhe tun

Trotz Verordnungen sind Ruhestörungen vor allem in Großstädten keine Seltenheit. Wie soll man aber gegen die Krachmacher handeln? An erster Stelle empfiehlt sich immer das Gespräch zu suchen. Falls dies nichts ausmacht und der Lärm unerträglich wird, kann man sich beim Vermieter beschweren, was in einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags resultieren kann. Im Notfall kann man auch die Polizei holen. Laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten können Verursacher von unzulässigem oder vermeidbarem Lärm mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

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