Innenraumgestaltung: Mit dem richtigen Dienstleister zum Ziel

von Ramona Berger

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Die Vorstellungen, die der Bauherr von den Wohnräumen seines Neubaus hat, wollen von fähigen Handwerkern in die Tat umgesetzt werden. Und auch bei einer Innenraumgestaltung benötigt man unbedingt einen Fachmann, mit dessen Hilfe die eigenen Visionen verwirklicht werden können. Aber worauf muss man in diesem Zusammenhang achten? Wo liegen die Tücken?

Die Suche nach dem Dienstleister für perfekte Innenraumgestaltung – wie und wo?

Bild: © istock.com/Spiderstock

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Wenn man ein neues Haus baut, arbeitet das beauftragte Bauunternehmen häufig mit langjährigen Partnern, also zum Beispiel mit Fliesenlegern, Malern und Elektrikern, die sich vor allem mit dem Bautyps des jeweiligen Hauses auskennen und das Vertrauen der Baufirma genießen. Man kann sich die Dienstleister natürlich auch selbst aussuchen oder einen Teil der anfallenden Aufgaben selbst übernehmen, sofern das dafür nötige Know-how vorhanden ist. Die Handwerkersuche wird heutzutage durch das Internet maßgebliche vereinfacht. Fachleute in den Bereichen Bauleistungen, Innenausbau und Elektroarbeiten findet man zum Beispiel ganz leicht auf Internetportalen. Manchmal können auch Handwerkerauktionen auf der Suche nach dem günstigsten Angebot eine gute Lösung sein. Aber Vorsicht: nicht mit jedem vermeintlich günstigen Angebot wird man langfristig glücklich. Wo liegen hier die Tücken und Stolperfallen?

Was muss man beim Kostenvoranschlag beachten

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Idealerweise erfährt man durch Mund-zu-Mund-Propaganda von einem verlässlichen Dienstleister, der bei einem Verwandten oder Bekannten gute Dienste geleistet hat. Sich im Internet auf Kundenbewertungen zu verlassen, macht nur dann Sinn, wenn davon ausreichend viele vorhanden sind. Was die Kostenvoranschläge für die jeweiligen Dienstleistungen angeht, so sollte man unbedingt berücksichtigen, dass die tatsächliche Summe höher ausfallen kann. So eine Kalkulation ist grundsätzlich unverbindlich, da die Kosten lediglich ungefähr beziffert werden. Die Handwerkerrechnung darf dann aber auch nicht beliebig hoch ausfallen. Eine Überschreitung der vorab kalkulierten Summe von etwa 10 bis 20 Prozent ist nicht unüblich und durchaus legitim. Liegt sie aber deutlich darüber, kann man Einspruch einlegen. Außerdem ist der jeweilige Dienstleister gemäß Paragraph 650 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, seinen Kunden so schnell wie möglich über die Mehrkosten zu informieren.

Schwierige Sonderwünsche bei der Innenraumgestaltung

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Mit dem Handwerker sollte man auch besprechen, ob er die jeweiligen Gestaltungswünsche überhaupt umsetzen kann. Das Anbringen von haptischen Designertapeten oder kleinteiligen Einzelelementen an der Wand bedarf eines gewissen Fingerspitzengefühls. Auch der Umgang mit besonderen Materialien sollte nach Möglichkeit einem erfahrenen Fachmann obliegen. Nach beendeter Arbeit sollte man als Kunde genau überprüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Arbeiten ohne Auftrag, die nicht zwingend notwendig waren, müssen theoretisch auch nicht bezahlt werden.

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