Der Bundestag führt Masern-Impfpflicht ab 2020 ein – Das neue Gesetz tritt zum 1.März nächsten Jahres in Kraft

von Olga Schneider
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Gestern hat die Regierung dem umstrittenen Gesetz zur Masern-Impfpflicht zugestimmt. Es tritt zum 1. März nächsten Jahres in Kraft. Ab jetzt sind alle Eltern verpflichtet, vor der Aufnahme ihrer Kinder in den Kindergarten oder in die Schule eine Masern-Impfung nachzuweisen. Eltern, deren Kinder Kindergarten oder Schule besuchen, haben bis zum Ende Juli 2021 Zeit, einen Nachweis zu erbringen. Die Impfpflicht gilt auch für das Personal in Krankenhäusern, Schulen, Kitas und Asylen für Flüchtlinge. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder werden zudem auch vom Kindergarten ausgeschlossen und Fachkräfte ohne Impfung dürfen nicht mehr in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften arbeiten. Eine Ausnahme hat der Bundestag für Menschen, die vor 1971 geboren sind, vorgesehen. Auch Menschen, die sich in einem schlechten Gesundheitszustand befinden, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Die Kosten für die Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Alle Ärzte, mit Ausnahme von Zahnärzten, sind dazu berechtigt, gegen Masern zu impfen. Die Impfungen werden zukünftig auch in den digitalisierten Patientenakten elektronisch aufbewahrt, so dass die medizinischen Fachkräften bundesweit schnellen Zugang dazu haben.

Masern-Impfpflicht in Deutschland: Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit

Lange galten Masern als eine ziemlich harmlose Erkrankung. In der Tat sind sie aber alles andere als harmlos, sondern eine gefährliche Infektionskrankheit, die zu schweren Komplikationen führen kann. Häufig leiden die Patienten an Mittelohr- und Lungenentzündungen, seltener treten Komplikationen wie Enzephalitis auf. Eine sehr seltene Spätfolge ist die Panenzephalitis, eine tödliche Entzündung des Gehirns. Maserninfektionen verbreiten sich sehr schnell aus, da sie extrem ansteckend sind. Nach einer Masernerkrankung haben die Betroffenen eine lebenslang anhaltende Immunität. Ansonsten kann man sich nur durch Impfen vor der Krankheit schützen. Babys bekommen bereits mit 11 Monaten die erste Impfung, eine zweite erfolgt 4 bis 12 Monate danach. Alle, die nach dem Jahr 1971 geboren sind, sollten zur Sicherheit ihren Impfstatus überprüfen und sich beim Hausarzt erkunden, ob eventuell eine auffrischende Impfung notwendig ist.

Masern-Impfpflicht wird eingeführt Kinder müssen Imfpung nachweisen

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Olga Schneider ist begeisterte Hobby-Gärtnerin mit Interesse am naturfreundlichen Gemüse- und Obstanbau im Nutzgarten, sowie an Pflege von Blumen und Zierpflanzen. Auf Deavita ist sie auch in den Kategorien Ordnung im Haushalt und Putztipps aktiv, wo sie Ratschläge zu umweltfreundlichen und natürlichen Hausmitteln gibt. In Ihrer Freizeit stöbert sie gerne durch Seiten über Mode, Nageldesign und Haartrends. Sie backt gerne und probiert zusammen mit ihrer Familie neue Rezepte.