Beihilfe zum Suizid: Das deutsche Obergericht ändert altes Gesetz
Der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, sagte in der Entscheidung zur Beihilfe zum Suizid, dass das Verbot das Recht eines Bürgers verletzt, seinen eigenen Tod zu bestimmen, indem es seine Fähigkeit einschränkt, einen Dritten um Beihilfe zu bitten, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Beihilfe zum Suizid auf geschäftlicher Basis
Guter Schlaf hilft Teenagern bei psychosozialem Stress
Neue Studie legt nahe, dass ein guter Schlaf bei Bewältigung von alltäglichen Problemen und Stressfaktoren von Jugendlichen helfen könnte.
Das Gesetz von 2015 erlaubte assistierten Selbstmord aus “altruistischen Motiven“. Es verbot jedoch den Menschen, ihn “unter geschäftlichen Bedingungen” jemand anderem anzubieten. Solche Fälle waren von einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Dies hatte zur Folge, dass diejenigen, die Hilfe zum Selbstmord leisteten, ihre Arbeit weitgehend einschränkten.
Die Gesetzgebung warf sofort Fragen auf, wann sich ein Arzt geschäftlich verhielt. Eine Gruppe von kranken Patienten, Ärzten und anderen Betroffenen legte Berufung beim Gericht ein. Die aktive Hilfe, einem Patienten physisch das Leben zu nehmen, ist in Deutschland verboten. Passive Hilfe, wie die Bereitstellung tödlicher Medikamente für sich selbst, war jedoch bis jetzt eine rechtliche Grauzone.
Empfindliche Zähne: Hausmittel und Zahnpasta gegen Schmerzen
Mehrere Faktoren tragen dazu bei, empfindliche Zähne zu bekommen, aber es gibt einige effektive Methoden zur Vorbeugung von Zahnempfindlichkeit.
Der Fall der Beihilfe zum Suizid ist ein besonders heikles Thema in diesem Land. Das letzte Mal, bei dem Sterbehilfe ein Teil der öffentlichen Ordnung war, liegt noch in der Nazizeit. Damals nutzte die Regierung dies dazu, mehr als 200 000 Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen zu töten.
Das Gesetz von 2015 zur Einschränkung der Vorschriften war ein Vorschlag mitten auf der Straße. Diesen hat die jetzige Regierung parteiübergreifend unterstützt. Die vier zu diesem Zeitpunkt erörterten Vorschläge reichten von der vollständigen Genehmigung der Praxis, solange sie nicht gewinnbringend ist, bis hin zu einem nahezu vollständigen Verbot.
Alle Vorschläge werden von einer Mischung von Parteien unterstützt, während eine Gruppe von Gesetzgebern alle für verfassungswidrig hält. Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt eine Version, die bis zu drei Jahre Gefängnis für jeden vorschlägt, der “unter geschäftlichen Bedingungen” jemand anderem Selbstmord anbietet. Es wird nun an der Regierung liegen, die Debatte wieder zu eröffnen, um an einer Maßnahme zu arbeiten, die der Entscheidung des Gerichts entspricht.