Hausratversicherung bei Wohnungseinbruch – Darauf sollten Sie achten

von Ramona Berger

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Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist weiter gestiegen. Das geht aus dem Einbruch-Report 2016 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Einbrecher nutzen die Schwachstellen eines Hauses oder einer Wohnung und dringen durch Eingangstür, Fenstertüren und normales Fenster ins Gebäude ein. In den meisten Fällen wird rohe körperliche Gewalt eingesetzt. Diese Fakten sind ein guter Grund dafür, eine Hausratversicherung vorab abzuschließen, die die rund um den Einbruch entstandenen Schäden reguliert. Im heutigen Artikel werden wir versuchen, einige wichtige Fragen rund um die Kostenübernahme, Bedingungen und Schadenmeldung zu beantworten und Ihnen ein paar Tipps dazu geben.

Ist eine Hausratversicherung bei Einbruch sinnvoll?

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Die Anzahl von Wohnungseinbruchdiebstählen stieg seit dem Jahr 2010 von gut 120.000 auf über 160.000 im Jahr 2015 deutlich an. Das heißt in den letzten fünf Jahren haben die Einbrüche um über 30 Prozent zugenommen. Nicht nur die absolute Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt, auch die Höhe der Versicherungsschäden nimmt zu. In 2015 leisteten die Hausratversicherer 530 Millionen Euro an ihre Kunden. Das stellt ein Anstieg von über 50 Prozent dar, im Vergleich zum Jahr 2010. Wie eine Infografik von Statista zeigt, lag die durchschnittliche Schadensumme im letzten Jahr bei 3.250 Euro. Laut deutscher Hausratversicherer werden am häufigsten Schmuck, Uhren und Bargeld gestohlen. Elektronische Kleingeräte, Laptops, Tablets sowie Fernseher und Musikanlagen sind auch attraktiv für Einbrecher, denn sie lassen sich leicht weiterverkaufen.

Nur 18,6 Prozent der Haushalte in der Stichprobe verfügten über keine Hausratversicherung zum Zeitpunkt der Einbruch. Daraus lässt sich die folgende Schlussfolgerung ziehen, dass 81,4 Prozent der betroffenen Haushalte den Abschluss einer Hausratversicherung im Allgemeinen für sinnvoll gehalten hatten. Kein Wunder, denn wer keine Hausratversicherung hat, muss bei Schäden alles selbst neu anschaffen. Die Versicherung lohnt sich also für jeden, der sein bewegliches Besitz im Schadensfall nicht ohne finanzielle Probleme ersetzen könnte. Besonders bei einer teuren Einrichtung ist dieser Schutz sinnvoll. Im Detail können sich gute Hausratversicherungen sehr unterscheiden, deswegen haben sich Tarif-Vergleichsportale im Internet als die bequemste Anlaufstelle etabliert, wenn man eine günstige und zuverlässige Hausratversicherung finden möchte. Dort kann man den Beitrag für seine individuelle Versicherung berechnen und dabei Hausrat-Tarife vergleichen. Der allgemeine Versicherungsschutz gilt im Übrigen noch für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Was alles abgedeckt wird kann man auf den Seiten der jeweiligen Versicherer nachlesen. Zu den meisten Tarifen kann man noch Zusatzleistungen buchen gegen Fahrraddiebstahl, Glasbruch, Elementarschäden durch Naturgewalten und Überspannungsschäden durch Blitzschlag.

Was ist versichert und was zahlt die Versicherung?

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Über die Hausversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche, Bilder, Vorhänge etc.), zum Gebrauch (Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher), zum Verbrauch oder Einbau dienen. Auch Gegenstände in Garagen, Dachböden, Anbauten, Kellerräumen und auf Terrassen fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Der Hausrat wird dabei in der Regel zum Wiederbeschaffungswert versichert, d.h die Summe, die für die Wiederbeschaffung im neuwertigen Zustand aufgewendet werden müsste. In der Regel sind Wertsachen wie Bargeld und Schmuck nur bis zu einer bestimmten Obergrenze versichert. Für Bargeld besteht durchschnittlich eine Entschädigungshöhe von 1000 – 2000 Euro.

Wann liegt ein Einbruchdiebstahl vor?

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Wie bereits erwähnt, ersetzt die Versicherungsgesellschaft gestohlene Gegenstände nur bei Raub oder Einbruchdiebstahl. Worin besteht aber der Unterschied zwischen einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl? Ein Einbruchdiebstahl liegt immer dann vor, wenn Täter mit Gewalt in ein Gebäude oder in einen Raum eindringen und dabei sichtbare Spuren hinterlassen. Wenn etwas ohne Anwendung von Gewalt geklaut wird, handelt es sich für einen einfachen Diebstahl.

Wird Ihr Portemonnaie samt 500 Euro Bargeld zum Beispiel bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen, muss Ihnen also die Hausratversicherung das gestohlene Bargeld sowie den Neuwert des Portemonnaie ersetzen. Aber wenn sich der Dieb ohne Gewalt und Einbruchsspuren ins Haus einschleicht, dann handelt es sich um den sogenannten einfachen Diebstahl und dabei ist Bargeld nicht versichert. Einbruchdiebstahl mit richtigem Schlüssel und ohne Spuren ist auch nur einfacher Diebstahl. Bei festgestellter grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel bei einem Einbruch durch gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür, zahlt die Versicherung in der Regel auch nicht.

Der allgemeine Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl gilt zum Beispiel:

  • Wenn der Einbrecher das Mückengitter zerschneidet oder die Wohnungstür beschädigt, um sich Zugang zu Ihrer verschlossenen Wohnung zu verschaffen.
  • Wenn der Täter mit Gewalt durch die Balkontür oder ein Fenster eingedrungen ist
  • Bei Vandalismus nach Einbruchdiebstahl d.h. Von Täter durchgeführte Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände etc.

Schadensmeldung zu einem Einbruchdiebstahl

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Nachdem Sie den Einbruch bemerkt haben, ist unverzüglich die Polizei und gleichzeitig Ihre Versicherung zu informieren. Beginnen Sie in keinem Fall mit den Aufräumarbeiten und verändern Sie nichts am Tatort. Sie müssen noch eine Liste der gestohlenen und beschädigten Gegenstände machen. Um die Wertsachen zu bestätigen, sollten generell Kaufbelege und Kassenzettel aufbewahrt werden. Wenn man keine Rechnungen mehr hat, ist es ein großer Vorteil, wenn Fotos oder Videos der gestohlenen Sachen existieren. Einiges kann man auch mit Kontobelägen und ohne Original Rechnungen bestätigen. Wenn Sie etwas der gestohlenen Dinge online bestellt haben, dann können Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken und beilegen. Wenn Sie den Verlust Ihres Geldes bei einem Einbruchdiebstahl zu beklagen haben, dann sollten Sie auch erklären können, woher das Geld kommt. Hilfreich ist zum Beispiel ein Kontoauszug oder ein Kaufvertrag als Nachweis bereitzustellen.

Bilderquellen:
Thorben Wengert / pixelio.de
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