Winterdienst Schneeräumen – Tipps & Infos für Eigentümer und Mieter

von Rafaela Riedemann

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Wenn Schnee vor der Haustür liegt, sieht alles wunderschön weiß aus und Kinder sowie Wintersport-Begeisterte freuen sich darauf. Beim Schneefall kommt der Winterdienst Schneeräumen auf Hausbesitzer oder Mieter zu und sie müssen dafür sorgen, dass Gehwege an Ihrem Grundstück und der Zugang zum Haus geräumt und gestreut sind. Im Folgenden geben wir Ihnen nützliche Informationen zum Räum- und Streupflicht.

Winterdienst Schneeräumen – Wer ist dafür zuständig

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Hauseigentümer müssen grundsätzlich im Winter dafür sorgen, dass die Gehwege vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreit sind, damit Unfälle vermieden werden können. Wie Sie vielleicht schon mal auf dem eigenen Leibe erfahren haben, dürfen Hausbesitzer diese manchmal lästige Aufgabe durch den Mietvertrag an ihre Mieter übertragen. Dennoch müssen Eigentümer aber regelmäßig überprüfen, ob wirklich regelmäßig Schnee geschippt wurde.

Vertretung besorgen

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Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus bewohnen, wird der Winterdienst Schneeräumen natürlich fair unter den Bewohnern aufgeteilt, sodass kein Bewohner benachteiligt ist. Sie fragen sich bestimmt, wie diese Pflicht von Berufstätigen zu erfüllen ist? Wenn Sie bei Neuschnee oder Glatteisen aus irgendeinem Grund verhindert sind, sei es, weil Sie in den Urlaub fahren oder weil Sie krank sind, müssen Sie sich um eine Vertretung kümmern.

Wann muss man räumen

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Machen Sie sich keine Sorgen, auch wenn Sie fürs Schneeräumen verantwortlich sind, gilt der Winterdienst Schneeräumen nicht rund um die Uhr. Obwohl die Vorgaben bezüglich der Streu- und Räumzeiten in den kommunalen Satzungen unterschiedlich sind, gilt die Pflicht am Wochentagen zwischen 7 und 20 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen reicht es vollkommen aus, wenn der Schnee morgens um 8 Uhr geräumt wird.

Breite der zu räumenden Fläche

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Die Fußwege entlang der Straße und zum Hauseingang müssen dann über eine Breite von 1,20 bis 1,50 Meter vom Schnee geräumt sein. Für die weniger oft benutzten Wege, wie zum Beispiel zu den Parkplätzen oder Mülltonnen, reicht ein halber Meter. Die entfernte Schneemasse sollte am Rand des Gehweges oder am Straßenrand aufgetürmt werden und nicht direkt auf die Fahrbahn geworfen werden. Falls der Schneefall den ganzen Tag anhält, müssen Sie mehrmals fegen und streuen.

Geräte zum Schneeräumen

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Schnee schaufeln kann richtig anstrengend sein und zu unangenehmen Muskelverspannungen führen. Aus diesem Grund ist die richtige Wahl an Werkzeug für den Winterdienst Schneeräumen sehr wichtig. Achten Sie beim Kauf von Schneebesen, Schneeschaufeln und Schneeschiebern auf eine ergonomische Form. Ist der Schnee noch leicht und locker, lässt er sich leicht mit einem Besen kehren.

Wenn die Schaufel nicht reicht

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Ist er bereits hoch geschichtet, nass und schwer, müssen Sie zu der großen Schneeschaufel greifen. Wollen Sie größere Flächen räumen, ist die Schneewanne die bessere Alternative für Sie. Je nach Größe der Fläche und der Schneemenge kann der Schnee auch mit einer Schnee-Kehrmaschine oder einer Elektro-Schneefräse gereinigt werden.

Streuen für sichere Wege

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In den meisten Gemeinden ist das Streuen von Salz verboten, weil das Umfeld stark belastet wird. Die im Streusalz enthaltenen Salz-Ionen wirken sich negativ auf den Wasserhaushalt der Pflanzen aus und verdrängen die wichtigen Nährstoffe. Auch Hunde leiden bei dem Salzkontakt und nicht selten kommt es zu schmerzhaften Entzündungen an den Pfoten.

Alternatives Streugut

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In Fällen, dass Schnee schaufeln nicht reicht, sollte man die Flächen deshalb mit anderen Mitteln bearbeiten. Damit die Wege auch bei Schneeglätte begehbar sind, können Sie mit Sand oder Splitt streuen. Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Splitterstreuung, die aus Granulat und Kies oder Splitt besteht. In manchen Städten stehen sogar Streugutbehälter auf der Straße, aus denen sich alle Bürger bedienen können.

Bei Eis ist Vorsicht geboten

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Streuen muss man grundsätzlich nicht präventiv, sondern erst bei Glatteisgefahr, deswegen muss man immer mit Streulücken rechnen und vorsichtig sein. Zu eisigen Wegen und Treppen kommt es oft trotz Räumung, wenn Frost- und Tauwetter wechseln. Streusalz darf man genau in solchen Fällen weiterhin auf Treppen und bei Eisregen verwenden.

Rutschige Treppen

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Das mühsame Eishacken mit einer Eishacke oder einem Spaten bleibt weiterhin die effektivste Vorkehrung. Rutschige Treppen können Sie auch mit einer gewebten Fußmatte aus Naturmaterial, wie zum Beispiel Kokosfassern, rutschsicher machen. Gerne können Sie auch Tannenzweige auf die Treppen ausbreiten, allerdings müssen Sie darauf achten, dass die Zweige möglichst flach liegen. Sind sie mit vielen Verzweigungen ausgelegt, kann man drauf leicht stolpern.

Streugut darf nicht liegen bleiben

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Um Rutschgefahr zu verhindern, darf man nicht jedes Material verwenden. Hobelspäne zum Beispiel darf man nicht als Streugut einsetzen. Wer Hobelspäne verwendet, muss bei einem Unfall mithaften und in manchen Fällen auch die ganze Haftung übernehmen. Das Streugut darf nach der Winterzeit nicht liegen bleiben, da ansonsten Ausrutschgefahr für Radfahrer und nicht selten für Fußgänger besteht.

Kosten für den Winterdienst Schneeräumen und Streuen

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Die Frage, ob generell der Vermieter oder der Mieter die Kosten für das Streumaterial und die Arbeitsgeräte zu tragen hat, ist sehr umstritten. Über die Kostenfrage sollte deshalb am besten eine Regelung im Mietvertrag getroffen werden. Gibt es keine solche Regelung, ist der Vermieter für die Kostenübernahme zuständig. Im Übrigen können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Sie für den Winterdienst bezahlt haben, wird für Sie das steuerpflichtige Einkommen sinken.

Haftung bei Unfällen

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Auch wenn die Vorschriften zum Schneeräumen beachtet werden, kommt es leider manchmal zu Unfällen. Sollte ein Fußgänger auf dem Bürgersteig ausrutschen und sich dabei seinen Arm brechen, kann er Schmerzensgeld verlangen.  Der Verletzte muss beweisen, dass er auf dem bestimmten Bürgersteig gestürzt ist und das es nicht gestreut war. Um seinen Schaden nachzuweisen, braucht der Betroffene auch ein ärztliches Attest.

Versicherung abschließen

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Es empfiehlt sich deshalb für Mieter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Schadensersatzansprüche abdeckt und die Kosten bei einem eventuell entstandenen Prozess übernimmt. Eigentümer können eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, da man manchmal schneller als gedacht zur Verantwortung gezogen werden kann.

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