Werden bestimmte Gesundheits-Apps in Zukunft von der Krankenkasse bezahlt?

von Olga Schneider

Gesundheits-Apps Patienten chronische Krankheiten betroffen

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Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass bestimmte Gesundheits-Apps ab 2020 von der Krankenkasse bezahlt werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist es, dass ein Arzt das App verschrieben hat.  Als besonders nützlich erweisen sich die Apps für Patienten mit chronischen Erkrankungen, die täglich Medikamente nehmen müssen. Ärzte könnten in Zukunft auch Videosprechstunden anbieten und die Patienten beraten. Auf diese Weise versucht das Bundesministerium, die Arbeit der Fachkräfte zu erleichtern. Ist das die neue Tendenz im Gesundheitswesen und welche Nutzen bringen die Apps?

Gesundheits-Apps für chronisch kranke Patienten werden ab 2020 von Ärzten verschrieben

Das Gesetz tritt ab 2020 in Kraft, ab dann dürfen Ärzte bestimmte Anwendungen für chronisch kranke Patienten verschreiben. Die Apps können zum einen dem Patienten erinnern, dass er seine Medikamente einnehmen muss, zum anderen sind sie ein eigenartiges Tagebuch. So werden alle eingenommenen Arzneimittel und ihre Nebenwirkungen bzw. Wirkung ins Tagebuch vom Patienten eingetragen. Auf diese Weise kann der Hausarzt später einschätzen, ob vielleicht die Dosis korrigiert oder das Medikament für ein anderes ausgetauscht werden muss. Zusätzliche Funktionen wie eingescannte Packungsbeilagen können weitere wichtige Informationen liefern. Die Gesundheits-Apps können sich besonders für Menschen mit Gedächtnisstörungen als hilfreich erweisen. Auch Patienten mit Bluthochdruck oder Diabetiker, die täglich ihre Zucker- bzw. Blutdruckwerte checken müssen, werden von den kostenlosen Apps profitieren.

Erste Maßnahme zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Gesundheits-Apps selber Puls Bluthochdruck checken

Das neue Gesetz ist der erste Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das Ziel ist es, dass in Zukunft eine Datenbank mit Patientenakten erstellt wird, wozu alle Apotheken und Ärzte Zugang haben werden. Die Kritiker äußern Befürchtungen, dass dadurch die persönlichen Daten der Patienten immer wieder von Hacker angegriffen werden könnten. Zu diesem Zweck sind im Entwurf auch Maßnahmen zu einem sicheren Internetzugang vorgesehen. Es bleibt die Frage, wie diese elektronischen Patientenakten rechtlich geregelt werden, denn zurzeit haben die Versicherten keinen Zugang dazu und können selbst keine Veränderungen darin eintragen.

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