Rush Hour über den Wolken: Tipps bei Flugverspätungen

von Olga Schneider

Tipps bei Flugverspätungen Ankunft Abreise

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Flugreisen werden immer günstiger und dadurch steigen die Passagierzahlen; aber leider auch die verspätete Flüge. Was sind Ihre Rechte, wenn der Flug nicht nach Plan verläuft und welche Ansprüche können Sie durchsetzen? Wir geben Ihnen nützliche Tipps bei Flugverspätungen und Flugannullierungen.

Tipps bei Flugverspätungen Recht Kostenerstattung

In mehreren tausend Metern über dem Erdboden geht es turbulent zu: 2018 reisten auf Deutschlands Flughäfen etwa 244 Millionen Passagiere an oder ab und die Tendenz ist steigend. Das jährliche Wachstum der Branche beträgt konstant rund 7 %. Das, ein knapper Zeitplan bei den Starts und Landungen sowie straffe Kalkulationen der Airlines haben zur Folge, dass Passagiere immer öfter auf das Boarding warten. Aber ab wann führt eine Verspätung zu Ersatzzahlungen und was ist unter den von Fluglinien gerne behaupteten „außergewöhnlichen Umständen“ zu verstehen?

Die EU-Fluggastrechteverordnung zwingt die Airlines halbwegs zur Pünktlichkeit und ist auch für die eine oder andere Insolvenz verantwortlich. Grundlegend gilt die Verordnung aber nur für Flüge, die im EU-Raum starten oder landen und von einer Fluglinie durchgeführt werden, die ihren Unternehmenssitz in der Europäischen Union hat.

Tipps bei Flugverspätungen: Nichtbeförderung

Tipps bei Flugverspätungen Umbuchung Varianten

Am häufigsten tritt der Fall ein, wenn wegen Überbuchung zu wenige Plätze vorhanden sind. Diese Praxis ist durchaus legitim, weil es immer wieder zu Stornierungen kommt und die Airlines eine möglichst hohe Auslastung erreichen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, entweder den Ticketpreis zurückerstattet zu bekommen oder auf Kosten der Fluglinie umgebucht zu werden. Kommt es durch die Umbuchung zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von zumindest zwei Stunden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Tipps bei Flugannullierung: Rückerstattung oder Umbuchung?

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Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit von Rückerstattung und Umbuchung. Allerdings kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Airline ihre Passagiere vom Flugausfall informiert hat. Geschah dies nämlich mehr als 14 Tage vor der planmäßigen Durchführung, ist dies rechtzeitig und nicht ersatzfähig. Gleiches gilt, wenn der Flugausfall wegen eines außergewöhnlichen Umstandes passierte.
Diesen Einwand erheben Fluglinien meist grundsätzlich, weil sich viele Passagiere erst einmal damit abschrecken lassen. Der Begriff ist aber nach neuerer Rechtsprechung relativ eng auszulegen und sind darunter wirklich nur mehr unvorhergesehene Ereignisse gedeckt. Streiks, die früher ebenfalls zu den außergewöhnlichen Umständen zählten, sind das per se nun nicht mehr und es ist den Fluglinien durchaus zumutbar bei angekündigten Streiks für Umbuchungen zu sorgen.

Wann kommt eine Entschädigung infrage?

Tipps bei Flugverspätungen Umbuchung Variante

Bei den Verspätungen kommt es nicht darauf an, um wie viel der Start verspätet ist, sondern ist die Ankunft am Zielort maßgeblich und diese muss relevant sein. Relevant in diesem Zusammenhang ist ein Zeitraum von mindestens zwei Stunden. Das ist insbesondere bei Flügen mit Zwischenlandung von Bedeutung. War der ursprüngliche Zwischenstopp zB mit mehreren Stunden eingeplant und verkürzt sich dieser, haben Passagiere keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Manchmal kann die Entschädigung auch um 50 % gemindert werden, wenn durch Umbuchung eine Ankunft am Zielort nicht mehr als zwei bis vier Stunden verspätet ist.

Grundsätzlich gilt für die Entschädigung aus der EU-Fluggastrechteverordnung für Verspätungen:

· Flüge bis 1500 km mindestens zwei Stunden spätere Ankunft
· Flüge bis 3500 km mindestens drei Stunden und
· Flüge ab 3500 km mindestens vier Stunden

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